Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der folgenden Seite erhalten Sie Informationen rund um das Thema Corona und eine Übersicht über die Maßnahmen, welche wir innerhalt der Unternehmensfamilie ergriffen haben.
Informationsschreiben (Bitte zum öffnen anklicken)
Informationsschreiben zur Impfung vom 17.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kunden,
Gemäß dem aktuellen Impfkonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in Anbindung an die Impfzentren mobile Impfteams einzurichten, die nach den Empfehlungen der STIKO die priorisierenden Gruppen und Einrichtungen bevorrechtigt impfen.
Die Einsatzbereitschaft der mobilen Impfteams ist mit der Erteilung der Zulassung für den Impfstoff avisiert. Sodann ist geplant, dass die mobilen Impfteams die jeweiligen Einrichtungen anfahren und die Personen, die eine Impfung begehren und das Impfzentrum nicht aufsuchen können, aufklären und die Impfung durchführen.
Derzeit versenden wir unseren Kunden die Einwilligungserklärung für den von uns versorgen Klienten. Wir bitten diese uns die Anamnese-Einwilligung bis zum 21.12..2020 zurückzusenden oder einzureichen.
Des Weiteren bitten wir Sie die Formulare
• Aufklärungsblatt
• Hinweise zur Impfaufklärung
durchzulesen und die Angaben für ihren Angehörigen schon weitestgehend einzutragen. Auszulassen ist bitte der Punkt „Fieber“.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus haftungsrechtlichen Gründen keine Fragen zum Impfstoff und dessen Wirkung beantworten.
Gerne geben wir an dieser Stelle den Hinweis, dass Sie alle gültigen Informationen auf der Internetseite des RKI in der aktuellen Version finden.
Informationsschreiben von der WG vom 11.12.2020
Der aktuelle Beschluss der Regierung am 10.12.2020, bringt für uns eine erneute Kurzfristige Anpassung der Schutzmaßnahmen mit sich.
Ab Montag dem 14.12.2020 gilt folgende neue Besuchsregelung in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Rerik:
1. Corona Test
Die Einrichtung darf nur noch nach einem negativen Coronatest erfolgen. Dafür bekommen Sie die Möglichkeit, sich bei Anmeldung mit einem Schnelltest testen zu lassen. Bitte planen Sie dafür Zeit ein. Das Ergebnis des Schnelltests liegt nach 20 Minuten vor. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, die Wartezeit im Gemeinschaftsraum zu verbringen. Auch hier müssen wir dafür Sorge tragen, das Mindestabstände eingehalten werden und der Raum mit nicht mehr als 4 Personen besetzt ist. Ein betreten ohne negatives Testergebnis ist ab Montag nicht mehr gestattet.
Es wird ein Schnelltest in der Woche kostenlos für Sie durchgeführt. Jeder weitere Test in der gleichen Woche wird mit 10,00 € pro Test berechnet. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass die Kosten dafür nicht komplett übernommen werden können.
Die Mund und Nasenbedeckung ist weiterhin Pflicht - wir möchten Ihnen ans Herz legen, für einen Besuch in unserer Einrichtung einen FFP 2 Schutz zu tragen. Diesen erhalten Sie in der Apotheke. Aktuell ist dieser der sicherste Mund und Nasenschutz. Damit können Sie dazu beitragen das Infektionsrisiko zu minimieren.
2. Besuche der Klienten bei Ihnen Zuhause
Wenn Sie Ihren Angehörigen mit nachhause nehmen, bitten wir Sie darauf zu achten, private und familiäre Direktkontakte auf ein Minimum zu beschränken. Wenn Sie Ihren Angehörigen über Nacht oder mehrere Tage zuhause haben, gilt für die Rückkehr in die Einrichtung folgendes Procedere:
- Corona Schnelltest - der Bewohner wird nur mit einem negativen Testergebnis wieder in der Einrichtung aufgenommen
- Quarantäne - der Bewohner geht für 5 Tage in Quarantäne in sein Zimmer. Ein Aufenthalt außerhalb des Zimmers in nicht gestattet. Am 5. Tag wird ein weiterer Test durchgeführt. Nach einem Negativergebnis darf der Bewohner wieder am WG Leben teilnehmen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständniss, dass in einer Einrichtung wie unserer, diese Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Nach wie vor haben wir das große Glück, dass wir keine Corona Infektionen im Haus haben. Die Sterblichkeitsrate in einer Pflegeeinrichtung liegt bei 30 %. Bitte vertrauen Sie uns und unterstützen Sie uns bei allen Schutzmaßnahmen. Es geht um die Sicherheit einer ganzen Einrichtung!
Bitte scheuen Sie sich nicht uns Ihre Fragen und Ihre Sorgen mitzuteilen.
Wir danken Ihnen für das in uns entgegengebrachte Vertrauen, wünschen Ihnen ruhige Weihnachtstage und bleiben Sie gesund!
Informationen zu unseren Corona - Schutzmaßnahmen 31.10.2020
Liebe Angehörige, liebe Besucher, werte Damen und Herren,
den aktuellen Berichten der Presse sowie der Pressemitteilung der Regierung müssen wir entnehmen, dass sich die Situation in der Bundesrepublik weiterhin zuspitzt, die Zahl der Neuinfektionen rasant nach oben steigt und somit die Gefahr für die uns anvertrauten Senioren / Bewohner / Mieter / Patienten, aber auch für uns selber, an Corona zu erkranken, stetig zunimmt. Somit möchten wir ab sofort weitere Schutzmaßnahmen auf dem Weg bringen.
Besuchsregelungen
Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass wir den Besuch in unseren Einrichtungen nun wieder einschränken und – bei zunehmenden Auftritt des Coronavirus in der Hansestadt und dem Landkreis Rostock – auch gänzlich zum Schutze der uns anvertrauten Senioren verwehren werden.
Hiermit möchten wir Sie sehr herzlich um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bitten, um unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unsere dringend benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Sie selbst bestmöglich zu schützen. In Deutschland verbreitet sich das Coronavirus sehr schnell. Wir alle können durch eine bewusste Vermeidung nicht dringend notwendiger Kontakte dazu beitragen, dass zumindest die Verbreitung verlangsamt wird.
Ab dem 02.11.2020 werden wir die Besuchszeiten auf vier Stunden täglich beschränken. Pro Bewohner ist es dann nur noch einer festen, zu benennenden, Bezugsperson möglich, diesen für höchstens eine Stunde am Tag zu besuchen.
Unsere aktuellen Besuchszeiten:
Montag – Mittwoch 10:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag – Sonntag 14:00 – 18:00 Uhr
Der Zutritt erfolgt weiterhin ausschließlich über die Schleuse am Haupteingang.
Die Besuche finden wie gewohnt unter Einhaltung der Hygieneregeln (insbesondere Händehygiene, Mundschutz und Abstandsgebot) bei gutem Wetter vorzugsweise im Freien statt. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen und Hygienemaßnahmen weiter:
Wenn Sie Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, Geschmacksverlust oder Ähnliches aufweisen, bitten wir dringendst, den Besuch der Einrichtung zu unterlassen.
Auf keinen Fall dürfen Besucher ins Haus kommen, die krank sind, die selbst aus Risikogebieten kommen oder aber Kontakt zu solchen Personen hatten. Wegen der Inkubationszeit von 14 Tagen sagt auch Symptomfreiheit nichts darüber aus, ob der Kontakt mit einem hohen Risiko verbunden ist.
Bitte informieren Sie uns auch darüber, falls sich im Nachhinein ein solcher Kontakt ergeben hat.
Die oben genannte beschriebene Besuchsregelung wird entsprechend des Infektionsgeschehens hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung regelmäßig überprüft.
Durchführung von Coronatests (Antigen-Schnelltests)
Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass wir, vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch das Gesundheitsamt, allen Mitarbeitern, Bewohnern / Mietern / Patienten sowie benannten Kontaktpersonen 1 x wöchentlich durch die Standorte einen kostenlosen Coronatest anbieten werden.
Die Probenentnahme erfolgt ausschließlich durch Pflegefachkräfte. Diese werden vor Beginn durch einen Arzt in die Probenentnahme mittels Rachenabstrich fachlich eingewiesen.
Weitere Informationen zu den Coronatests entnehmen Sie bitte unserem separaten Informationsschreiben.
Diese Tests bieten uns die Möglichkeit, das Infektionsgeschehen in unseren Einrichtungen genau zu beobachten und mögliche Infektionsketten rechtzeitig erkennen und unterbrechen zu können.
Auch Ihnen als Angehörige ermöglichen wir einen regelmäßigen Test, sodass Sie selbst ebenfalls stets aktuell über eine mögliche Infektion informiert sind.
Wir informieren Sie hiermit bereits, dass von jeder nicht einwilligungsfähigen Pflegeperson eine Einwilligungserklärung durch den gesetzlichen Betreuer einzuholen ist, welche jederzeit widerrufen werden kann.
Impfungen
Zusätzlich zum Schutz vor schweren Atemwegserkrankungen werden vom Robert-Koch-Institut Impfungen gegen Influenza für alle Bevölkerungsgruppen sowie die Pneumokokken-Impfung für alle Menschen ab 60 Jahren dringend empfohlen. Dieser Empfehlung schließen wir uns an und möchten Sie bitten, sowohl für sich selbst als auch für ihren durch unsere Pflegeeinrichtung versorgten Angehörigen zu prüfen, ob diesbezüglich ein vollständiger Impfschutz besteht. Fehlende Impfungen sind insbesondere für den Pflegebedürftigen unverzüglich nachzuholen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die zahlreichen neuen Einschränkungen und stehen Ihnen für möglichst telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung!
Telefonische Kontaktdaten
Seniorenresidenz „Am Warnowschlösschen
0381 / 20 378 – 0
Frau Anne Micheel
Pflegeteam Ostseeland
038294 / 98 98 98
038296 / 740 - 222
Schutzmaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Festlegungen (Bitte zum öffnen anklicken)
Corona-News vom 28.10.2020
Es hatte sich angebahnt:
Ab Montag, den 02.11.2020 gilt der eingeschränkte Lockdown. Bund und Länder haben drastische und einschneidende Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Das gesellschaftliche und öffentliche Leben wird praktisch lahm gelegt.
Das sind die Details:
Ab 02.11.2020 gilt befristet bis zum 30.11.2020 für ganz Deutschland:
1. Schule und Kindergarten bleiben geöffnet
2. Einzelhandel bleibt geöffnet- nicht mehr als 1 Kunde auf 25 Quadratmeter
3. Kontakte - gemeinsamer Aufenthalt in Öffentlichkeit nur noch durch Angehörige zweier Haushalte, aber max. 10 Personen
4. Reisen - touristische Reisen im Inland sind verboten
5.Dienstleistungen
geschlossen werden:
• Kosmetikstudios
• Massagepraxen
• Tattoo-Studios
• Bordelle
geöffnet bleiben:
• Friseure
• medizinisch notwendige Behandlung, z.B.Physiotherapie
6.Freizeit - geschlossen werden:
• Theater, Opern, Konzerthäuser
• Kinos
• Messen
• Freizeitparks
• Spielhallen
7. Gastronomie
geschlossen werden:
• Restaurants
• Bars, Clubs
• Diskotheken
• Kneipen
erlaubt sind:
• Lieferung und Abholung von Essen für Verzehr zu Hause
• Kantinen
8. Sport
geschlossen werden:
• Fitnessstudios
• Schwimmbäder,Spaßbäder
eingestellt wird:
• Amateursportbetrieb
• Training in Vereinen
erlaubt sind:
• Individualsport
• Profisport - nur ohne Zuschauer
> Verstöße werden von Ordnungsbehörden sanktioniert
> die von der Schließung betroffenen Firmen und Einrichtungen sollen Nothilfen des Bundes erhalten
Das sind die neuen,fast alle Lebensbereiche betreffenden Maßnahmen. Ziel ist, die rasant und massiv steigenden Zahlen in den Griff zu bekommen und zu erreichen, dass in der Weihnachtszeit keine weiteren gravierenden Einschränkungen notwendig sind.
Diese harten Corona-Einschränkungen müssen wir alle sicher erst verarbeiten.
amtliche Bekanntmachungen (Bitte zum öffnen anklicken)
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