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Hinweisgeber-
schutzgesetz

Hinweisgeberschutz bei der Unternehmensfamilie Wüstholz

Das Hinweisgeberschutzgesetz: Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, das seit 2024 in Kraft ist, besteht auch eine gesetzliche Verpflichtung für uns als Unternehmen, die hier aufgeführten Mechanismen einzurichten. Es dient dazu, einen angemessenen Rahmen für Meldungen von Missständen und rechtswidrigem Verhalten in unserer Unternehmensfamilie zu schaffen, um die Integrität unserer Organisation zu wahren und ein Umfeld zu fördern, in dem sich jeder sicher fühlen kann.

Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter: Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung einer ethischen und rechtmäßigen Arbeitsumgebung. Daher ermutigen wir Sie ausdrücklich, jegliche Vorfälle oder Verhaltensweisen, die gegen geltende Gesetze, Unternehmensrichtlinien oder ethische Standards verstoßen, vertraulich zu melden.

Wichtig: Wir möchten daher darauf hinweisen, dass der Missbrauch des Meldesystems in Form von vorsätzlichen Falschmeldungen, Rachemeldungen oder anderen betrügerischen Handlungen ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann. Derartiges Verhalten schadet nicht nur dem Ruf unserer Unternehmen in der Unternehmensfamilie, sondern kann auch zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Klargestellt: Es geht nicht um Denunziantentum! Wir möchten unser Unternehmen besser machen! Eine offene Werte-Kultur, das rechtzeitige Erkennen von Compliance-Verstößen und der Schutz von Hinweisgebern steigert das Vertrauen in unsere Beschäftigten und die Unternehmensfamilie.

Wir bitten Sie daher, das Hinweisgeberschutzgesetz und die entsprechenden Prozesse mit Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein zu nutzen. Wenn Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zum Meldesystem haben, stehen Ihnen unsere Ombudsperson Frau Silja Fittkau in Bad Doberan gerne zur Verfügung.


  • Eine Meldung richtig abgeben

    Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

    Bitte achten Sie als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gewahrt wissen möchten, nutzen Sie den geschützten Online-Meldekanal.

    Sie können jegliches Fehlverhalten melden, dass von Beschäftigten und Geschäftspartnern der Unternehmensfamilie Wüstholz im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung oder Dienstleistung begangen wurden. Verstöße können sämtliche Gesetzes- oder interne Regelverletzungen sein.

  • Was sind Ombudspersonen?

    Wir haben uns dem Schutz von Hinweisgebenden verpflichtet. Aus diesem Grund wurde eine Ombudsperson beauftragt, Hinweise unabhängig zu bearbeiten.

    Die Ombudsperson ist als neutraler, unabhängiger Mittler im Einsatz. Die von der Unternehmensfamilie Wüstholz benannte Ombudsperson nimmt Ihre Meldungen auf potentielles Fehlverhalten entgegen und prüft, ob diese plausibel und stichhaltig sind.

    Bei Bedarf und Kenntnis der Identität des Hinweisgebenden bleibt die Ombudsperson mit dem Hinweisgebenden in Kontakt und kommuniziert laufend. Zur Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhaltes leitet die Ombudsperson auch Informationen an die Entscheidungsträger der Unternehmensfamilie Wüstholz weiter. Alle Meldungen werden dabei durch die Ombudsperson vertraulich behandelt und die hinweisgebende Person entscheidet selbst, ob sie der Unternehmensfamilie Wüstholz gegenüber ihre Identität wahren möchte oder nicht. Die Ombudsperson stellt zu jedem Zeitpunkt sicher, dass Meldungen von Hinweisgebenden, die nicht identifiziert werden möchten, anonymisiert weitergeleitet werden.

  • Kontaktmöglichkeiten

    1. Online-Meldekanal
      Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte, geschützte Kommunikationsplattform in Kontakt mit der unabhängigen Ombudsperson zu treten, Dokumente auszutauschen und über ein eigenes Postfach in Kontakt zu bleiben. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgebende können dabei selbst entscheiden, ob sie anonym bleiben möchten. Wenn Sie eine vertrauliche Meldung an die Ombudsperson senden möchten, gelangen Sie über den Button (unten) zum geschützten Online-Meldekanal der Unternehmensfamilie Wüstholuz.
    2. Hotline
      Sie können auch telefonisch mit den Ombudspersonen in Kontakt treten: 038203 - 888 333
      Bitte beachten Sie:
      Diese Rufnummer leitet direkt zu einem Anrufbeantworter. Bitte hinterlassen Sie Ihre Nachricht hier oder nutzen Sie direkt die Online-Meldestelle.
    3. Post
      Sie können Ihren Sachverhalt auch postalisch melden:
      Unternehmensfamilie Wüstholz, Meldestelle, Am Markt 13b, 18209 Bad Doberan